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Verleihbedingungen
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1. Die AVMZ
verleiht an alle Interessenten, die nichtgewerblich audiovisuelle Filme
und DVDs zur Information oder in der Erziehungs-, Bildungs-, Kultur-
und Freizeitarbeit einsetzen.
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2. Wir verleihen nicht
- an gewerbliche Vorführer
- und wenn höhere Kostenbeiträge erhoben werden, als zur Deckung
der entstehenden Kosten erforderlich sind.
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3. Bestellungen
möglichst frühzeitig mit folgenden Angaben:
volle Anschrift mit Straße und Hausnummer, Postleitzahl, Ort,
Kunden-Nummer, Organisation, Titel der gewünschten Medien (Angabe
der Nummer ist erwünscht), Ersatztitel oder Thema der Veranstaltung,
gewünschte Einsatzzeit (genauer Termin
von... bis ..., ohne Berücksichtigung der Versandzeiten), ggf.
Ersatztermin, Versandart
schriftlich, per Fax, E-mail oder telefonisch bei den Geschäftsstellen.
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4. Die Anerkennung der Verleihregelungen
erfolgt mit der Aufgabe der Bestellung.
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5. Verleihkosten
Die AVMZ beliefert vorrangig alle Entleiher aus
dem kirchlichen Bereich in den Diözesen Fulda, Limburg, Mainz,
Speyer und Trier aber auch Interessenten aus anderen Bereichen.
Für 16 mm-Spielfilme, die eine höhere Laufzeit als 50 Minuten
aufweisen, wird bei nichtkirchli-chen Entleihern und Entleihern von
außerhalb der Diözesangrenzen ein Kostenbeitrag von
40,- EUR erhoben. Alle anderen Filme werden kostenlos verliehen. Kirchliche
Entleiher aus dem Bereich der Diözesen entleihen grundsätzlich
kostenfrei.
Der Kostenbeitrag wird auf der Terminbestätigung ausgewiesen und
bei Zustellung als Nachnahme oder per Rechnung erhoben. Abholer zahlen
bar bei Abholung der Lieferung.
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6. Terminbestätigung
geht dem Besteller umgehend schriftlich zu.
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7. Der Versand
erfolgt durch persönliche Abholung in der Geschäftsstelle
per Post oder Paketdienst. Die rechtzeitige Absendung wird gewährleistet
unter der Voraussetzung, daß die Kopien pünktlich vom Vorentleiher
zurückkommen.
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8. Vorführung
16 mm-Filme dürfen nur von ausgebildeten und geübten Vorführern
auf einwandfreien Geräten eingesetzt werden.
Die Filme dürfen nicht verändert werden. Filmgeräte
sind vor und nach jeder Veranstaltung gründlich zu reinigen. Abgerissener
Vor- und Nachspann bzw. Teile des Films sind ordnungsgemäß
zu kleben oder mit der Kopie zurückzuschicken. Bei vorliegenden
oder auftretenden Perforationsschäden an Filmkopien dürfen
keine weiteren Vorführungen erfolgen.
Filme müssen nach der Vorführung auf ihre Spulen und auf
den Anfang zurückgespult werden (Grünfilm außen) und
werden in ihre Dosen gelegt; der Filmanfang ist mit Klebestreifen zu
befestigen.
Mängel und Schäden, die nicht behoben werden können,
sind auf dem Rückgabeschein anzugeben.
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9. Verlängerung der Einsatzzeit
ist nur mit Zustimmung des Verleihs möglich. Sie ist rechtzeitig
vor dem festgelegten Rückgabetermin einzuholen.
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10. Rückgabescheine
Der ausgefüllte Rückgabeschein ist der Rücksendung beizufügen.
Auf der Vorderseite ist zu jedem Arbeitsmittel die Gesamtzahl der Vorführungen
und der Besucher einzutragen; die Rückseite ist mit Ort und Datum
zu unterschreiben. Die Beantwortung der Fragen ist wünschenswert.
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11. Die Rücksendung
hat zu erfolgen unter Beifügung des ausgefüllten Rückgabescheines
pünktlich zum Rückgabetermin (oder früher, nach Möglichkeit
sofort nach dem letzten Einsatz) sorgfältig verpackt in den Versandkoffern
der Medienzentrale portofrei oder durch persönliche Rückgabe
an die oben-Geschäftsstelle.
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12. Haftung
Der Entleiher haftet für alle Schäden und Verluste von der
Absendung bzw. Abholung vom Verleih bis zum Wiedereintreffen beim Verleih
bzw. der Aushändigung an den Nachentleiher.
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13. Gema
Evtl. für Vorführungen fällig werdende Gema-Tantiemen
sind durch den Verleih nicht abgegolten. Sie sind ggf. durch den Veranstalter
mit der Gema abzurechnen.
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14. Ersatzansprüche
Der Verleiher haftet nicht bei Lieferbehinderungen infolge höherer
Gewalt, unpünktlicher bzw. unvollständiger Rückgabe seitens
des Vorspielers oder für von diesem verursachte Schäden.
Entleiher, die die Verleihbedingungen nicht einhalten, haben ggf. mit
Schadensersatzansprüchen seitens der Nachentleiher zu rechnen.
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15. Berechnung entstehender Kosten
nicht abgestellte oder nicht abgeholte kostenpflichtige Sendungen
werden wie folgt berechnet: 8,- EUR pro bestellte Filmkopie.
Vertauschte Spulen oder Behältnisse werden mit 20,- EUR in Rechnung
gestellt.
Fehlende Teile werden mit den tatsächlichen Kosten berechnet.
Wird der Rückgabetermin nicht eingehalten, werden bei kostenpflichtigen
Filmen pro Kopie und Tag der Terminüberschreitung 5,- EUR berechnet.
Der Verleih behält sich die Berechnung der Kosten für die
Rückgabeanmahnung bei Terminüberschreitung oder in anderen
Fällen der Nichteinhaltung von Verleihbedingungen vor (Porto, Telefon-,
Telefaxgebühren, Material, Arbeitszeit).
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16. Ausschluß aus dem Verleih
Entleiher, die die Verleihbedingungen nicht einhalten, können
vom Verleih ausgeschlossen werden, insbesondere bei wiederholter unsachgemäßer
Behandlung der Arbeitsmittel, unpünktlicher Rückgabe, nicht
ausgefüllter Rückgabescheine.
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17. Erfüllungsort
ist Mainz, Gerichtsstand - soweit gesetzlich zulässig - ebenfalls
Mainz.
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18. Konten und Geschäftszeiten:
Mainzer Volksbank (BLZ 551 900 52)
Kto.-Nr. 7 191 018
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag 08.00 bis 12.00 Uhr
13.00 bis 17.00 Uhr
Freitag 08.30 bis 14.00 Uhr
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