Verleihbedingungen


1.

Die AVMZ
2. Wir verleihen nicht
3. Bestellungen
4. Die Anerkennung der Verleihregelungen
5. Verleihkosten
6. Terminbestätigung
7. Der Versand
8. Vorführung
9. Verlängerung der Einsatzzeit
10. Rückgabescheine
11. Die Rücksendung
12. Haftung
13. Gema
14. Erstzansprüche
15. Berechnung entstehender Kosten
16. Ausschluß aus dem Verleih
17. Erfüllungsort
18. Konten und Geschäftszeiten

1. Die AVMZ

verleiht an alle Interessenten, die nichtgewerblich audiovisuelle Filme und DVDs zur Information oder in der Erziehungs-, Bildungs-, Kultur- und Freizeitarbeit einsetzen.

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2. Wir verleihen nicht

- an gewerbliche Vorführer
- und wenn höhere Kostenbeiträge erhoben werden, als zur Deckung der entstehenden Kosten erforderlich sind.

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3. Bestellungen

möglichst frühzeitig mit folgenden Angaben:

volle Anschrift mit Straße und Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Kunden-Nummer, Organisation, Titel der gewünschten Medien (Angabe der Nummer ist erwünscht), Ersatztitel oder Thema der Veranstaltung, gewünschte Einsatzzeit (genauer Termin
von... bis ..., ohne Berücksichtigung der Versandzeiten), ggf. Ersatztermin, Versandart

schriftlich, per Fax, E-mail oder telefonisch bei den Geschäftsstellen.

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4. Die Anerkennung der Verleihregelungen

erfolgt mit der Aufgabe der Bestellung.

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5. Verleihkosten

Die AVMZ beliefert vorrangig alle Entleiher aus dem kirchlichen Bereich in den Diözesen Fulda, Limburg, Mainz, Speyer und Trier aber auch Interessenten aus anderen Bereichen.
Für 16 mm-Spielfilme, die eine höhere Laufzeit als 50 Minuten aufweisen, wird bei nichtkirchli-chen Entleihern und Entleihern von außerhalb der Diözesangrenzen ein Kostenbeitrag von
40,- EUR erhoben. Alle anderen Filme werden kostenlos verliehen. Kirchliche Entleiher aus dem Bereich der Diözesen entleihen grundsätzlich kostenfrei.

Der Kostenbeitrag wird auf der Terminbestätigung ausgewiesen und bei Zustellung als Nachnahme oder per Rechnung erhoben. Abholer zahlen bar bei Abholung der Lieferung.

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6. Terminbestätigung

geht dem Besteller umgehend schriftlich zu.

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7. Der Versand

erfolgt durch persönliche Abholung in der Geschäftsstelle per Post oder Paketdienst. Die rechtzeitige Absendung wird gewährleistet unter der Voraussetzung, daß die Kopien pünktlich vom Vorentleiher zurückkommen.

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8. Vorführung

16 mm-Filme dürfen nur von ausgebildeten und geübten Vorführern auf einwandfreien Geräten eingesetzt werden.

Die Filme dürfen nicht verändert werden. Filmgeräte sind vor und nach jeder Veranstaltung gründlich zu reinigen. Abgerissener Vor- und Nachspann bzw. Teile des Films sind ordnungsgemäß zu kleben oder mit der Kopie zurückzuschicken. Bei vorliegenden oder auftretenden Perforationsschäden an Filmkopien dürfen keine weiteren Vorführungen erfolgen.

Filme müssen nach der Vorführung auf ihre Spulen und auf den Anfang zurückgespult werden (Grünfilm außen) und werden in ihre Dosen gelegt; der Filmanfang ist mit Klebestreifen zu befestigen.
Mängel und Schäden, die nicht behoben werden können, sind auf dem Rückgabeschein anzugeben.

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9. Verlängerung der Einsatzzeit

ist nur mit Zustimmung des Verleihs möglich. Sie ist rechtzeitig vor dem festgelegten Rückgabetermin einzuholen.

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10. Rückgabescheine

Der ausgefüllte Rückgabeschein ist der Rücksendung beizufügen. Auf der Vorderseite ist zu jedem Arbeitsmittel die Gesamtzahl der Vorführungen und der Besucher einzutragen; die Rückseite ist mit Ort und Datum zu unterschreiben. Die Beantwortung der Fragen ist wünschenswert.

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11. Die Rücksendung

hat zu erfolgen unter Beifügung des ausgefüllten Rückgabescheines pünktlich zum Rückgabetermin (oder früher, nach Möglichkeit sofort nach dem letzten Einsatz) sorgfältig verpackt in den Versandkoffern der Medienzentrale portofrei oder durch persönliche Rückgabe
an die oben-Geschäftsstelle.

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12. Haftung

Der Entleiher haftet für alle Schäden und Verluste von der Absendung bzw. Abholung vom Verleih bis zum Wiedereintreffen beim Verleih bzw. der Aushändigung an den Nachentleiher.

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13. Gema

Evtl. für Vorführungen fällig werdende Gema-Tantiemen sind durch den Verleih nicht abgegolten. Sie sind ggf. durch den Veranstalter mit der Gema abzurechnen.

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14. Ersatzansprüche

Der Verleiher haftet nicht bei Lieferbehinderungen infolge höherer Gewalt, unpünktlicher bzw. unvollständiger Rückgabe seitens des Vorspielers oder für von diesem verursachte Schäden.

Entleiher, die die Verleihbedingungen nicht einhalten, haben ggf. mit Schadensersatzansprüchen seitens der Nachentleiher zu rechnen.

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15. Berechnung entstehender Kosten

nicht abgestellte oder nicht abgeholte kostenpflichtige Sendungen werden wie folgt berechnet: 8,- EUR pro bestellte Filmkopie.

Vertauschte Spulen oder Behältnisse werden mit 20,- EUR in Rechnung gestellt.

Fehlende Teile werden mit den tatsächlichen Kosten berechnet.

Wird der Rückgabetermin nicht eingehalten, werden bei kostenpflichtigen Filmen pro Kopie und Tag der Terminüberschreitung 5,- EUR berechnet.

Der Verleih behält sich die Berechnung der Kosten für die Rückgabeanmahnung bei Terminüberschreitung oder in anderen Fällen der Nichteinhaltung von Verleihbedingungen vor (Porto, Telefon-, Telefaxgebühren, Material, Arbeitszeit).

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16. Ausschluß aus dem Verleih

Entleiher, die die Verleihbedingungen nicht einhalten, können vom Verleih ausgeschlossen werden, insbesondere bei wiederholter unsachgemäßer Behandlung der Arbeitsmittel, unpünktlicher Rückgabe, nicht ausgefüllter Rückgabescheine.

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17. Erfüllungsort

ist Mainz, Gerichtsstand - soweit gesetzlich zulässig - ebenfalls Mainz.

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18. Konten und Geschäftszeiten:

Mainzer Volksbank (BLZ 551 900 52)
Kto.-Nr. 7 191 018


Geschäftszeiten:

Montag bis Donnerstag 08.00 bis 12.00 Uhr
13.00 bis 17.00 Uhr
Freitag 08.30 bis 14.00 Uhr

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